Regalinspektion nach DIN EN15635 und DGUV 108-007 (zuvor BGR 234)
Jeder Arbeitgeber ist für die Regalprüfung nach DIN EN 15635 selbstverantwortlich. Diese Prüfung muss regelmäßig (alle 12 Monate) von einer befähigten Person durchgeführt und dokumentiert werden.